Neuregelung der Wahlrechtsausschlüsse
Rede zum TOP 15, 95. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
– Es gilt das gesprochene Wort –
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wahl wird allgemein als das Hochamt der Demokratie bezeichnet. Und tatsächlich nimmt der Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts ganz unmittelbar seine demokratischen Rechte in einzigartiger Weise wahr. Den bisherigen Ausschluss der Teilnahme an diesem Hochamt der Demokratie für etwa 80 000 Staatsbürger, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, heben wir mit diesem Gesetzentwurf auf, so wie es im Koalitionsvertrag auch vereinbart ist.
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