Queerfeindliche Hasskriminalität

Rede zu TOP 3, 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen; denn es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Das ist eine unmittelbare Folge daraus, dass sich der demokratische Verfassungsstaat als Zusammenschluss freier und gleicher Bürger versteht, und das wird auch durch unser Grundgesetz geschützt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Carmen Wegge (SPD))

Diesen Ausgangspunkt teilen wir mit den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen. Wirft man indessen einen genaueren Blick auf den Antrag, den uns die Grünen hier präsentieren, fragt man sich, ob der Antragstext die Worte seiner Überschrift wirklich einlöst oder ob es nicht vielmehr darum geht, mühsam einige polittaktische Punkte in einem Dokument zusammenzubasteln, weil man sich erhofft, die Regierungskoalition damit vor sich hertreiben zu können. Das lässt die Frage stellen, ob man damit dem wichtigen Anliegen, das in der Überschrift zum Ausdruck kommt, wirklich einen Gefallen tut.

Da ist etwa als Erstes der Vorschlag, das Reichstagsgebäude anlässlich des Christopher Street Days mit der Regenbogenfahne zu beflaggen. Ja, dass die Gelegenheit genutzt werden will, unserer Bundestagspräsidentin vors Schienbein zu treten, kann ich nachvollziehen.

(Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie hätte ja eine andere Entscheidung treffen können!)

Aber es geht überhaupt nicht darum, dass die Regenbogenflagge auf dem Reichstag überhaupt gar nicht wehen soll. Erinnern wir uns doch daran: Am 17. Mai ist die Regenbogenflagge hier auf dem Reichstag gehisst worden,

(Stephan Brandner (AfD): Schlimm genug!)

und auch damals hieß die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Brandner (AfD): Peinlich!)

Eine weitere Forderung aus dem Antrag ist, den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz vorzulegen und Programme zur Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Zivilgesellschaft in den Entwürfen für den Bundeshaushalt mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Auch hier sei die Frage gestattet: Im Ernst? Hat das wirklich mit wirksamer Arbeit gegen queerfeindliche Hasskriminalität zu tun? Es ist doch mehr als offensichtlich, dass damit unter dem Label des Schutzes queeren Lebens gänzlich andere Ziele verfolgt werden sollen.

Dann der grüne Dauerbrenner: die Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Sie wissen ebenso gut wie ich, dass eine solche Verfassungsänderung materiell weder etwas bringt noch ein Mehr an rechtlicher Gleichstellung begründet.

(Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit der Begründung können Sie den ganzen Satz streichen! Auf die Idee würde niemand kommen!)

Wir haben keine verfassungsrechtliche Lücke.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Frage ist doch eher: Haben wir vielleicht einfachgesetzliche Leerstellen? Müssen wir auf der einfachgesetzlichen Ebene und bei der Durchsetzung etwas tun? Da geht es doch darum, wirksam gegen queerfeindliche Hasskriminalität vorzugehen. Aber auch da bleibt Ihr Antrag eine Leerstelle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können gerne ins Gespräch über geeignete Maßnahmen kommen, wie queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung geschützt und queerfeindliche Hasskriminalität bekämpft werden kann. Die Betonung liegt aber auf dem Wort „geeignet“. Ihr Antrag löst das nicht ein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD

Rede zu TOP 8, 210. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe allergrößten Respekt vor allen Kolleginnen und Kollegen, die sich den vorliegenden Anträgen anschließen und die in der Abwägung für sich die Entscheidung getroffen haben, dass das der richtige Weg ist.

Die AfD ist eine Partei, die nicht nur das gesellschaftliche Klima in Deutschland vergiftet, sondern deren offenkundiges Ziel es ist – allen Lippenbekenntnissen zum Trotz -, unsere demokratischen Verfahren zu delegitimieren

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Rückgabe von NS-entzogenem Kulturgut

Rede zu TOP 21, 194. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Massenmord an den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern war der verbrecherische Endpunkt einer Entwicklung, die im Januar 1933 systematisch ihren Anfang nahm. Vor dem Holocaust standen die fortschreitende Entrechtung und Erniedrigung von Jüdinnen und Juden, standen Zwang und Schikane, standen Pogrome und Verfolgung und nicht zuletzt auch die Annahme einer „rassischen“ Prägung der Kultur. Begriffe wie „entartete Kunst“ oder die öffentliche Bücherverbrennung stehen exemplarisch hierfür, genauso aber auch, dass der nationalsozialistische Staat die Zwangslage von Jüdinnen und Juden schonungslos ausgenutzt hat, um sie ihrer Kunst und Kulturschätze zu berauben.

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Bundesverfassungsgericht (Änderung GG und BVerfGG)

Rede zu TOP 4, 191. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als 1949 mit dem Grundgesetz die Verfassungsordnung für die Bundesrepublik Deutschland konstituiert wurde, zogen die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht nur kraftvoll ihre Lehren aus der verbrecherischen Zeit des Nationalsozialismus, schufen eine Ordnung, die das genaue Gegenbild zur Nazidiktatur war, und vermieden es, die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung zu wiederholen. Vielmehr knüpften sie an vielen Stellen auch an frühere Staatstraditionen an, die der Überführung in die neue Bundesrepublik wert erschienen. Dazu gehört etwa der föderale Staatsaufbau mit dem Bundesrat als Vertretung der Landesregierungen.

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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Rede zu TOP 5, 176. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele hundert Stunden an richterlicher Arbeitszeit der Digitalisierungsstau in der Justiz jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr kostet, lässt sich nur grob abschätzen. Dass diese Kosten aber entstehen, ist wohl sicher.

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Strafbarkeit der unzulässigen Interessenswahrnehmung

Rede zu TOP 14, 166. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein lebendiger Parlamentarismus fußt auf dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Die repräsentative Demokratie lebt davon, dass die Repräsentierten davon ausgehen können, dass sich die Repräsentanten dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen und nicht ihre klandestinen Sonderinteressen verfolgen. Schon der Anschein einer unzulässigen Interessenwahrnehmung kann dieses Grundvertrauen zerstören und die demokratischen Institutionen von innen aushöhlen.

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Digitalisierung der Justiz

Rede zu TOP 7, 162. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lassen Sie mich gleich zu Anfang sagen: Die weitere Digitalisierung der Justiz ist ein Anliegen, das wir als Union ausdrücklich unterstützen. Eine funktionsfähige, effektive Justiz ist die tragende Säule des Rechtsstaats schlechthin und zugleich eine Lebensbedingung der freiheitlichen Demokratie.

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Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Rede zum TOP 7, 157. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über etwas, das eigentlich keine Debatte erfordert. Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht drei Organstreitverfahren initiiert, deren Gegenstand Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung hier im Plenum des Deutschen Bundestages sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag die Schriftsätze in diesem Verfahren zugestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt. Der Bundestag hat jetzt darüber zu entscheiden, ob er in diesem Verfahren Stellung nimmt und einen Verfahrensbevollmächtigten bestellt. Business as usual also.

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Änderung des BVerfGG: Elektronischer Rechtsverkehr

Rede zu Protokoll von TOP 20, 154. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn wir heute über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverfassungsgericht abstimmen, vollziehen wir für die Verfassungsgerichtsbarkeit das nach, was sich in anderen Verfahrensordnungen schon bestens bewährt hat. Im Zivilprozess, in arbeits-, familien- und sozialgerichtlichen Verfahren, aber auch vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten ist die elektronische Kommunikation für Anwälte und Behörden bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Vor allem aber ist der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ein gutes Beispiel für eine gelungene Digitalisierung, die für alle Beteiligten enorme Erleichterungen schafft.

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