Reform der Vaterschaftsanfechtung

Rede zu Protokoll, TOP 25 der 47. Sitzung des 21. Deutschen Bundestags, 4. Dezember 2025:

Anrede,

wir beraten heute über die Reform der Vaterschaftsanfechtung. Anlass für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Als Union sagen wir klar: Ja, wir nehmen diese Vorgaben ernst. Aber wir tun dies aus einer Perspektive, in deren Mittelpunkt die Stabilität von Ehe und Familie steht.

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Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen

Rede zu TOP ZP 11, 41. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als heute Morgen mein Radiowecker anging, spielte das Radio zum Glück nicht „I Got You Babe“ von Sonny and Cher, sonst hätte ich möglicherweise gedacht, es sei Murmeltiertag und ich, wie seinerzeit Bill Murray, in einer Zeitschleife gefangen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zugegebenermaßen hat mich bedauerlicherweise auch nicht Andie MacDowell am Frühstückstisch erwartet.

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AfD Antrag zum Gesetz über die Selbstbestimmung

Rede zu TOP 16, 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD, was genau wollen Sie eigentlich? Erst kündigten Sie bei der Festlegung der Tagesordnung einen Gesetzentwurf an. Geworden ist es ein Antrag, der andere zum Handeln auffordern soll. Sie fordern am Anfang des Antrags, dass der Bundestag beschließen solle, dass die Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz aufheben soll.

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Kulturschutzgesetz

Rede zu TOP 25, 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kulturgutschutz ist eine der wenigen Knospen, die das beauftragte Ressort Kultur und Medien gesetzgeberisch treiben darf. Rückblickend war es ein sehr ausführliches und aufwendiges Gesetzgebungsverfahren, das damals, im Jahr 2016, stattgefunden hat, mit seinerzeit vielen, durchaus auch sehr kontroversen Diskussionen, die am Ende im Beschluss des Kulturgutschutzgesetzes gemündet sind. Das Kulturgutschutzgesetz sollte vor allem dem Zweck dienen, gegen den illegalen Handel von Kulturgütern in Deutschland und der Welt vorzugehen und Kulturgüter auch aus anderen Ländern zu schützen, die es selbst nicht mehr können. Ich darf die damalige Kulturstaatsministerin Grütters mit den Worten zitieren:

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Queerfeindliche Hasskriminalität

Rede zu TOP 3, 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen; denn es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Das ist eine unmittelbare Folge daraus, dass sich der demokratische Verfassungsstaat als Zusammenschluss freier und gleicher Bürger versteht, und das wird auch durch unser Grundgesetz geschützt.

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Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD

Rede zu TOP 8, 210. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe allergrößten Respekt vor allen Kolleginnen und Kollegen, die sich den vorliegenden Anträgen anschließen und die in der Abwägung für sich die Entscheidung getroffen haben, dass das der richtige Weg ist.

Die AfD ist eine Partei, die nicht nur das gesellschaftliche Klima in Deutschland vergiftet, sondern deren offenkundiges Ziel es ist – allen Lippenbekenntnissen zum Trotz -, unsere demokratischen Verfahren zu delegitimieren

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Rückgabe von NS-entzogenem Kulturgut

Rede zu TOP 21, 194. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Massenmord an den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern war der verbrecherische Endpunkt einer Entwicklung, die im Januar 1933 systematisch ihren Anfang nahm. Vor dem Holocaust standen die fortschreitende Entrechtung und Erniedrigung von Jüdinnen und Juden, standen Zwang und Schikane, standen Pogrome und Verfolgung und nicht zuletzt auch die Annahme einer „rassischen“ Prägung der Kultur. Begriffe wie „entartete Kunst“ oder die öffentliche Bücherverbrennung stehen exemplarisch hierfür, genauso aber auch, dass der nationalsozialistische Staat die Zwangslage von Jüdinnen und Juden schonungslos ausgenutzt hat, um sie ihrer Kunst und Kulturschätze zu berauben.

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Bundesverfassungsgericht (Änderung GG und BVerfGG)

Rede zu TOP 4, 191. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als 1949 mit dem Grundgesetz die Verfassungsordnung für die Bundesrepublik Deutschland konstituiert wurde, zogen die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht nur kraftvoll ihre Lehren aus der verbrecherischen Zeit des Nationalsozialismus, schufen eine Ordnung, die das genaue Gegenbild zur Nazidiktatur war, und vermieden es, die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung zu wiederholen. Vielmehr knüpften sie an vielen Stellen auch an frühere Staatstraditionen an, die der Überführung in die neue Bundesrepublik wert erschienen. Dazu gehört etwa der föderale Staatsaufbau mit dem Bundesrat als Vertretung der Landesregierungen.

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