Rede zu Protokoll, TOP 25 der 47. Sitzung des 21. Deutschen Bundestags, 4. Dezember 2025:
Anrede,
wir beraten heute über die Reform der Vaterschaftsanfechtung. Anlass für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Als Union sagen wir klar: Ja, wir nehmen diese Vorgaben ernst. Aber wir tun dies aus einer Perspektive, in deren Mittelpunkt die Stabilität von Ehe und Familie steht.
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