Suizidhilfe

Rede zum TOP 5, 223. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Grundgesetz ist die freiheitlichste Verfassung, die unser Land je hatte. Es garantiert jedem Einzelnen einen immensen Freiheitsraum und verleiht dem Einzelnen vielfache Rechte, diese Freiheit auch durchzusetzen. Daher respektieren Verfassungs- und Rechtsordnung sogar die Entscheidung des Einzelnen, über das eigene Leben zu verfügen und dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, auch mit fremder Hilfe. Aber unser Grundgesetz ist auch eine Werteordnung. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben mehr geschaffen als eine lose Sammlung subjektiver Rechte des Einzelnen, mehr geschaffen als einen Baukasten zur Durchsetzung individueller Rechte gegen andere oder gegen den Staat. So stehen zu Beginn unseres Grundgesetzes mit Artikel 1 die klare Aussage und der klare Auftrag:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

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Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

Rede zum TOP 4, 219. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute vor zwei Jahren hat das Europäische Parlament die DSM-Richtlinie, die Richtlinie zum digitalen Binnenmarkt, verabschiedet. Nun, zwei Jahre später, beginnt die finale Phase der Umsetzung in unser nationales Recht. Erklärtes Ziel der EU ist es, mit der Richtlinie Anpassungen des Urheberrechts an die neuen Realitäten vorzunehmen, Rechteinhaber besser zu schützen und eine Zersplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedstaaten zu verhindern. Stichworte in diesem Zusammenhang sind: die Förderung von Lizenzen und das Schließen des sogenannten Value Gaps, der Wertschöpfungslücke bei digitaler Verwertung.

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Normenkontrolle Bevölkerungsschutzgesetz

Rede zum TOP 4, 207. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ultra posse nemo obligatur – oder einfach übersetzt: Unmögliches kann nicht verlangt werden. Diesen klassischen Rechts- und allgemeinen Grundsatz lernen Studenten – Herr Brandner, ich gehe davon aus, auch an der Uni Regensburg – im juristischen Studium bereits im ersten Semester beim Schuldrecht.

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COVID-19-Wahlbewerber-aufstellungsverordnung

Rede zum TOP 17, 206. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ouvertüre gestern von Herrn Brandner und den Beiträgen der AfD im Innenausschuss war ja auch damit zu rechnen, dass wir heute wieder von der AfD die Mär von der Abschaffung der Demokratie auf dem Verordnungswege zu hören bekommen. Unsere Erwartungen sollten nicht enttäuscht werden, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Räuberpistole werden wir der AfD auch heute wieder nicht durchgehen lassen.

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Bundeswahlgesetz

Rede zum TOP 16, 204. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates, daß die Volksvertretungen in regelmäßigen, im voraus bestimmten Abständen durch Wahlen abgelöst und neu legitimiert werden.

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Aufarbeitung von kolonialem Unrecht

Rede zum TOP 5, 192. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die zwingend notwendige Frage der Provenienz ist die Voraussetzung für museale Präsentation oder Restitution. Bei genauer Betrachtung ist allerdings die Frage nach dem Umgang mit den Objekten, deren Provenienz geklärt ist, der Punkt, wo die Diskussion wirklich interessant wird. Hier geht es dann nicht mehr um die Frage der Klärung von Provenienzen, sondern um den Umgang mit musealen Objekten vor dem Hintergrund dessen, was man jeweils als historisch gerecht einschätzt.

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Änderung des Bundeswahlgesetzes

Rede zum TOP 10, 177. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war eine kluge Entscheidung der Mütter und Väter des Grundgesetzes, in unserer Verfassung nur die Wahlrechtsgrundsätze niederzulegen, nicht aber die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Wahlsystem. Es war der Deutsche Bundestag, der sich 1953 für das System der personalisierten Verhältniswahl entschieden hat. Und auch wenn wir heute über die sechsundzwanzigste Änderung des Bundeswahlgesetzes debattieren, wollen wir an diesem System festhalten. Die Wahlrechtsreform, die wir ab heute im Parlament beraten, ist deshalb eine Reform im bestehenden System.

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Debatte zur Wahlrechtsreform

Rede zum TOP 5, 171. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der erste Bundestag 1949 noch auf der Grundlage eines Wahlgesetzes der Militärregierung nach getrennten Wahlgebieten in den einzelnen Bundeländern gewählt wurde, war es die Aufgabe dieses ersten Deutschen Bundestages, ein Wahlgesetz für die gesamte Bundesrepublik für die zweite Bundestagswahl zu beschließen.

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Änderung des Bundeswahlgesetzes

Rede zum TOP 17, 160. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns derzeit in einem intensiven Diskussionsprozess über eine grundlegende Reform des Wahlrechts. Wir haben dazu in dieser Woche eine Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages gehabt. Wir haben letzte Sitzungswoche darüber in einer Aktuellen Stunde debattiert.

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