Rede zum TOP 16, 118. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wahlrecht gehört unzweifelhaft zum öffentlichen Recht, aber als ich gestern erstmalig die Forderung aus dem Antrag der AfD-Fraktion las, dachte ich zuerst an eine zivilrechtliche Vorschrift – § 275 BGB:
Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.