Koalitionsparteien erteilen 100.000 ehrenamtlichen Richtern eine Absage
Antrag der Union zur Stärkung des richterlichen Ehrenamts abgelehnt – weiterhin keine Reform in Aussicht
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Dienst in der Justiz und für die Gesellschaft. Ihr Einsatz ist in der deutschen Rechtsprechung ein wichtiges Element, um die demokratische Legitimation in der Justiz sichtbar werden zu lassen. Basierend auf ihrer Lebenserfahrung und ohne juristische Prägung bringen sie mit viel persönlichem Einsatz wichtige Aspekte in die Beurteilung eines Sachverhaltes ein und werden so zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Justiz und Gesellschaft.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat daher in der zurückliegenden Sitzungswoche den Antrag Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken eingebracht, in dem sie die Bundesregierung aufgefordert hat, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Schöffenrecht modernisiert und mit besonderem Fokus auf die nachfolgenden Punkte anpasst. Der Antrag der Union zur Stärkung des richterlichen Ehrenamtes wurde in der Abstimmung am vergangenen Donnerstag abgelehnt.
Ansgar Heveling, der für die Union im Bundestag gesprochen hat, äußerte nach der Abstimmung: „Das Abstimmungsergebnis ist mehr als bedauerlich, denn die wichtige Funktion von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern hätte allen Demokraten im Deutschen Bundestag, denen an einer starken und unabhängigen Justiz gelegen ist, eine gemeinsame Herzensangelegenheit sein sollen.
Insbesondere bei der Verpflichtung der Arbeitgeber, ehrenamtliche Richterinnen und Richter von der Arbeit freizustellen, haben sich in der Vergangenheit in der Umsetzung große Defizite aufgetan.
Dringenden Handlungsbedarf sehen wir auch bei der starren Altersgrenze von 70 Jahren für die Berufung von Schöffen, die in Anbetracht einer deutlich gestiegenen Lebenserwartung in den vergangenen fünf Jahrzehnten nicht mehr nachvollziehbar ist.
Darüber hinaus benötigen wir eine Klarstellung im Gesetzestext, dass sich auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen haben, gab es doch in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche, das Schöffenamt mit extremistischen Bewerberinnen und Bewerbern zu unterwandern.“