Reform der Vaterschaftsanfechtung

Reform der Vaterschaftsanfechtung

Rede zu Protokoll, TOP 25 der 47. Sitzung des 21. Deutschen Bundestags, 4. Dezember 2025:

Anrede,

wir beraten heute über die Reform der Vaterschaftsanfechtung. Anlass für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Als Union sagen wir klar: Ja, wir nehmen diese Vorgaben ernst. Aber wir tun dies aus einer Perspektive, in deren Mittelpunkt die Stabilität von Ehe und Familie steht.

Die Familie bildet das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist nicht nur Ort der Liebe und Geborgenheit, sondern auch der Verantwortungsübernahme und der Wertevermittlung. Ein Kind braucht in erster Linie Verlässlichkeit. Es braucht Eltern, die Verantwortung übernehmen – nicht wechselnde Bezugspersonen.

Die Entscheidung aus Karlsruhe verlangt zu Recht, den leiblichen Vater nicht vollständig auszuschließen.

Aber sie sagt ebenso deutlich: Maßstab bleibt das Kindeswohl. Und dieses Kindeswohl ist untrennbar verbunden mit der Beständigkeit seiner familiären Umgebung. Familie entsteht dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, wo ein Kind behütet aufwächst, wo Bindungen gewachsen sind. Eine sozial-familiäre Beziehung zwischen einem Kind und seinem rechtlichen Vater wird auch künftig wesentlich ins Gewicht fallen – und das ist richtig so.

Deshalb unterstützen wir, dass der Gesetzentwurf klare Fristen und strenge Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanfechtung vorsieht. Wir wollen keinen dauerhaften Schwebezustand, in dem Familien über Jahre in Unsicherheit leben. Wer Verantwortung für ein Kind beansprucht, muss bereit sein, frühzeitig einzutreten – und nicht irgendwann hinzuzutreten.

Gleichwohl erkennen wir an: Auch leibliche Väter müssen bessere Möglichkeiten haben, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Das Grundgesetz schützt das Elternrecht – für alle Väter. Hier ist eine ausgewogene Lösung gefragt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt diese Lösung vor. Ziel ist es, die rechtliche Klarheit zu stärken und die Interessen aller Beteiligten – insbesondere des Kindes – in den Mittelpunkt zu stellen.

Die Reform sieht vor, die Voraussetzungen für eine Anfechtung zu präzisieren und die Verfahren zu beschleunigen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Berücksichtigung der sozial-familiären Bindung, die neben der biologischen Abstammung als maßgeblicher Aspekt in die Entscheidungsfindung einbezogen werden soll. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat wiederholt betont, dass das Kindeswohl oberste Priorität besitzt. Der Gesetzentwurf trägt diesen Vorgaben Rechnung, indem er die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt stellt und die Rechtssicherheit für Familien erhöht. Damit wird ein verfassungsrechtlich gebotener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen geschaffen. Wir als Union sind dankbar, dass sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. In diesem Sinne gehen wir auch in die weitere Beratung des Gesetzentwurfs hier im Deutschen Bundestag.

Vielen Dank!