Rede zum TOP 8, 20. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Frage bleibt eine weitere Reform des Wahlrechts auch in dieser Wahlperiode eine wichtige Aufgabe. In der letzten Legislatur haben die seinerzeitigen Regierungsfraktionen erste Reformschritte, angelegt auf den Zeitraum von zwei Wahlperioden, unternommen und insbesondere drei Stellgrößen in den Blick genommen: erstens die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280, zweitens die teilweise Verrechnung von Überhangmandaten einer Partei mit Listenmandaten der gleichen Partei aus anderen Ländern und drittens drei unausgeglichene Überhangmandate.
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