Änderung des Parteiengesetzes

Änderung des Parteiengesetzes

Rede zum TOP 12, 134. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt ja in diesen Zeiten und auch naturgemäß nicht häufig vor, dass wir als Unionsfraktion zusammen mit den Mehrheitsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – auch Die Linke hat ja schon signalisiert, dass sie dem Gesetz zustimmen will – einen Gesetzentwurf vorlegen; denn in vielen Politikbereichen haben wir natürlich unterschiedliche Vorstellungen davon, welcher Weg für unser Land der richtige ist. Dass wir es aber schaffen, Konsens zu finden, wenn es um die grundlegenden Fragen der Wirkmechanismen unserer Parteiendemokratie – wir haben eben eine Parteiendemokratie nach Artikel 21 des Grundgesetzes – geht, ist auch eine gute Leistung der Demokraten hier in diesem Haus.

Umso mehr freue ich mich als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion darüber, dass es im Bereich des Parteienrechts nun gelungen ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der hier im Bundestag eine breite Mehrheit finden wird. Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken für die vielen und langen konstruktiven Gespräche mit den Berichterstattern der fünf anderen Fraktionen und den Schatzmeistern der sechs Parteien.

Dass wir hier gesetzgeberisch tätig geworden sind, hat seine Ursache im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar dieses Jahres. Das präzisiere ich jetzt etwas: Es hat seinen Grund in dem vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreichen Normenkontrollantrag. Herr Kollege Jacobi von der AfD hat ja angesprochen, dass die AfD geklagt hat. Eigentlich sollte man über die Entscheidung besser schweigen;

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

denn die AfD hat eine solche Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht bekommen, dass es in einem anderen Gerichtszweig eindeutig ein Fall für die Anwaltshaftung gewesen wäre.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Lieber Herr Kollege Heveling, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Boehringer.

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Boehringer, bitte.

(Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wirklich? – Jürgen Coße (SPD): Er redet jetzt zum Anwaltsverein! Haben Sie die E-Mail gelesen?)

Peter Boehringer (AfD):

Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hätte diese Frage schon bei Ihren Vorrednern stellen können, weil alle darauf abheben, dass Spendenregeln nun nicht mehr umgangen werden können. Es gibt ja den großen Elefanten im Raum, der durchaus hiermit zusammenhängt. Weil Sie gerade den Verfassungsgerichtsprozess erwähnen: Es gibt viele Parallelen zum Stiftungsgesetz, das morgen in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet wird. Auch dieses Gesetz geht zurück auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2023, das die AfD erstritten hat, und nur die AfD. Die materielle Parallele ist natürlich, dass die faktische Parteienfinanzierung durch Spenden an die parteipolitischen Stiftungen fünfmal so groß ist wie das, worüber wir heute reden. Das haben wir erfolgreich beklagt. Das Stiftungsgesetz wird morgen nur verabschiedet, weil die AfD es wollte.

(Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann stimmen Sie halt nicht zu!)

Zu der Umgehung der Spenden, die jetzt nicht mehr möglich sein soll – die angeblich versteckte Finanzierung von Plakaten, die einer Partei zugutekommen sollen -, muss ich Sie doch mal fragen: Müssten die Zehntausenden von Veranstaltungen, die die parteipolitischen Stiftungen durchführen und die letzten Endes natürlich die Strömung ihrer jeweils sie tragenden Partei befördern, Ihrer Ansicht nach künftig nicht auch als Spende an die sie tragenden Parteien ausgewiesen werden? Und müssten Sie dann nicht feststellen, dass Sie, die sogenannten demokratischen Parteien in diesem Rund hier, alle links von der AfD,

(Zuruf der Abg. Heidi Reichinnek (DIE LINKE))

sich selbst 700 Millionen Euro im Jahr zuschanzen, also das Fünffache dessen, worüber wir hier sprechen, –

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Kommen Sie bitte zum Schluss der Fragestellung.

Peter Boehringer (AfD):

– ohne dass es zu einem Spendenausweis der tragenden Parteien kommt? Das wäre doch interessant. – Vielen Dank.

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Kollege Boehringer, ich sehe hier zwar viele politische Alphatiere, aber einen Elefanten sehe ich hier im Raum nicht. – Das Stiftungsgesetz, das wir morgen beraten und verabschieden werden,

(Fabian Jacobi (AfD): Es ist evident verfassungswidrig!)

regelt tatsächlich, wie die politischen Stiftungen arbeiten werden. Aber es sind eben politische Stiftungen, die keine parteipolitische Arbeit machen.

(Fabian Jacobi (AfD): Nein! Überhaupt nicht!)

Das muss man ganz deutlich unterscheiden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)

Deswegen ist der Vergleich oder der Konnex, den Sie hier zu ziehen versuchen,

(Fabian Jacobi (AfD): Dreistigkeit kennt keine Grenzen!)

um deutlich zu machen, dass die AfD mal einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt hat, eigentlich vollkommen neben der Spur. Beides hat in der Tat gar nichts miteinander zu tun und sollte auch nicht miteinander vermengt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Fabian Jacobi (AfD): So wenig wie Ihre linke und Ihre rechte Tasche, die Sie sich beide vollmachen!)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat jedenfalls in seiner Entscheidung zum Normenkontrollverfahren festgestellt, dass die

Begründung für die Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung in dem Gesetz, das die Große Koalition verabschiedet hatte, nicht ausreichend war. Es hat aber explizit nicht die Höhe gerügt. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar ausdrücklich die Annahme geäußert, dass durch die fortschreitende Digitalisierung der Kommunikationswege und den verstärkten Einsatz innerparteilicher Partizipationsinstrumente eine einschneidende Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, die dem Grunde nach eine Anhebung der absoluten Obergrenze zu rechtfertigen vermag. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf schärfen wir daher im Wesentlichen die Begründung nach, soweit sie vom Bundesverfassungsgericht als unzulänglich erachtet wurde.

Es sind noch viele andere Punkte in dem Gesetz enthalten. Es ist auch schon angesprochen worden: Es werden Regelungslücken geschlossen, die es in der Vergangenheit ermöglicht haben, dass außenstehende Dritte Werbung für eine Partei machen, ohne dass dies als Spende deklariert werden musste. Diese Lücke wird nun geschlossen. Solche sogenannten Parallelaktionen müssen künftig als Spenden im Rechenschaftsbericht auftauchen.

Nicht zuletzt ermöglichen wir nun den Parteien auch digitale Versammlungen und Beschlussfassungen.

Mit einer an die gesellschaftlichen Änderungen angepassten Finanzierung, mehr Transparenz und mehr Digitalisierung geben wir allen politischen Parteien in Deutschland die Möglichkeit, einen deutlichen Modernisierungsschub zu machen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)