Debatte zur Wahlrechtsreform
Rede zum TOP 5, 171. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während der erste Bundestag 1949 noch auf der Grundlage eines Wahlgesetzes der Militärregierung nach getrennten Wahlgebieten in den einzelnen Bundeländern gewählt wurde, war es die Aufgabe dieses ersten Deutschen Bundestages, ein Wahlgesetz für die gesamte Bundesrepublik für die zweite Bundestagswahl zu beschließen.
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