Ansgar Heveling MdB besucht Baumschule Andreas Hüskes in Krefeld-Fischeln
Den Garten- und Landschaftsbauern und Baumschulen droht wegen der von der Ampel-Koalition beschlossenen Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Mautpflicht eine finanzielle Mehrbelastung. Obwohl im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ein Ausnahmetatbestand für Handwerker und vergleichbare Berufe wie auch Garten- und Landschaftsbauer vorgesehen ist, unterlässt es die Bundesregierung, diesen Berufszweig von der ab 1. Juli 2024 geltenden Mautpflicht zu befreien. Mehrere Garten- und Landschaftsbauer und Betreiber von Baumschulen hatten sich daher an ihren örtlichen CDU- Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling MdB
Gern hat er daher nun die Baumschule Andreas Hüskes in Fischeln besucht und sich mit den Eheleuten Hüskes sowie ZVG-Präsidentin Eva Kähler-Theuerkauf zu diesem Thema ausgetauscht. Ansgar Heveling betonte bei seinem Besuch: „Zu Recht können Ausnahmen für Handwerksbetriebe gemacht werden, deren Fahrzeuge allein Material, Ausrüstung und Maschinen befördern, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. Dies trifft vollumfänglich auch für den Garten- und Landschaftsbau zu. Deshalb setze ich mich zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine notwendige Änderung der Liste von handwerksähnlichen Berufen, die von der Maut ausgenommen sind, ein.“