Rede zu TOP ZP12, 62. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Netzwerke sind längst Teil des Alltags unserer Kinder und Jugendlichen. Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook prägen Kommunikation, Selbstbild und soziale Interaktion in einem Ausmaß, das wir vor zehn Jahren kaum für möglich gehalten haben. Als Gesetzgeber müssen wir uns daher fragen: Dient digitale Teilhabe dem Wohl unserer Kinder, oder setzen wir sie Gefährdungen aus, die wir nicht länger ignorieren dürfen?
Derzeit existieren in Deutschland und auf europäischer Ebene zwar jugendschutzrechtliche Regelungen, etwa durch den Digital Services Act der EU sowie durch nationale Bestimmungen des Jugendmedienschutzes. Jedoch basiert jene Alterskontrolle bei vielen Plattformen auf einer schlichten Selbstauskunft; denn eine effektive, technisch belastbare Altersverifikation existiert bislang nicht flächendeckend.
Wir wissen aber inzwischen aus zahlreichen Studien: Exzessive Nutzung sozialer Medien kann mit psychischen Belastungen einhergehen, beispielsweise mit Depressionen oder dem Rückgang sozialer Kompetenzen. Kinder und Jugendliche sind in sozialen Netzwerken Inhalten ausgeliefert, die sie häufig nicht einordnen oder verarbeiten können: Hassrede, sexualisierte Inhalte, algorithmisch verstärkte Extrempositionen.
Wenn soziale Medien nachweislich die psychische Gesundheit junger Menschen gefährden, dann dürfen wir nicht länger wegsehen. Gleichzeitig ist aber auch klar: Pauschale Verbote allein lösen das Problem nicht. Es braucht kluge, differenzierte und rechtssichere Lösungen. Im Kern geht es auch nicht um Technikfeindlichkeit; es geht um Schutzräume.
Kinder und Jugendliche sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung besonders schutzbedürftig. Das ist nicht neu. Das ist Grundlage unseres
gesamten bestehenden Jugendschutzrechts. Algorithmen sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit zu maximieren. Sie belohnen extreme Inhalte und erzeugen dauerhafte Nutzungsschleifen. Für Erwachsene ist das herausfordernd, für Kinder ist es überfordernd.
Digitale Teilhabe darf daher kein Selbstzweck sein. Stattdessen muss sie altersgerecht und sicher gestaltet werden.
(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Die CDU hat dazu auf ihrem Parteitag Forderungen formuliert. Wir sehen eine gesetzliche Altersgrenze für die Nutzung sozialer Netzwerke als sinnvoll an. Zugleich muss das besondere Schutzbedürfnis im digitalen Raum berücksichtigt werden. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber Minderjährigen. Wenn digitale Plattformen Risiken erzeugen, müssen wir – wie bei sonstigen Risiken auch – regulierend eingreifen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Dazu kann ein effektives Altersverifikationssystem gehören, bei dem eine bloße Selbstauskunft nicht genügt, und das bei systematischer oder fahrlässiger Umgehung auch mit Bußgeldern und temporären Nutzungsbeschränkungen sanktioniert werden kann. Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle auch festhalten, dass eine EU-weite Harmonisierung auf lange Sicht notwendiges Ziel sein muss, um Schlupflöcher zu vermeiden.
Ebenso bin ich davon überzeugt, dass wir in der Koalition rasch eine gemeinsame Linie und Auffassung in der Frage des Schutzes von Minderjährigen im digitalen Raum finden können und finden werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Es geht nicht um Verbote um ihrer selbst willen, sondern um einen sicheren Ordnungsrahmen. Digitale Teilhabe ist ein hohes Gut, aber sie darf nicht zur Gefährdung derer werden, die sich selbst noch nicht schützen können.
Lassen Sie uns daher angemessen handeln. Angemessen ist eine Regelung dann, wenn sie Freiheit ermöglicht, ohne Schutzbedürftige zu gefährden. Mit einem Mindestalter für soziale Netzwerke sprechen wir uns für eine digitale Welt aus, die jenen Schutz im Blick behält.
Es ist Ausdruck einer Verantwortung, die wir gegenüber der jungen Generation tragen. Lassen Sie uns daher entschlossen handeln und einen klaren gesetzlichen Rahmen schaffen, der junge Menschen im digitalen Raum wirksam schützt und ihnen eine gesunde, sichere Entwicklung ermöglicht.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)