Rede zu TOP 25, 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kulturgutschutz ist eine der wenigen Knospen, die das beauftragte Ressort Kultur und Medien gesetzgeberisch treiben darf. Rückblickend war es ein sehr ausführliches und aufwendiges Gesetzgebungsverfahren, das damals, im Jahr 2016, stattgefunden hat, mit seinerzeit vielen, durchaus auch sehr kontroversen Diskussionen, die am Ende im Beschluss des Kulturgutschutzgesetzes gemündet sind. Das Kulturgutschutzgesetz sollte vor allem dem Zweck dienen, gegen den illegalen Handel von Kulturgütern in Deutschland und der Welt vorzugehen und Kulturgüter auch aus anderen Ländern zu schützen, die es selbst nicht mehr können. Ich darf die damalige Kulturstaatsministerin Grütters mit den Worten zitieren:
„Wo Staaten nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Kunstschätze zu schützen, steht die Staatengemeinschaft in der Verantwortung.“
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Heute sind wir einen Schritt weiter, und das erste Änderungsgesetz zum Kulturgutschutzgesetz ist erarbeitet, bei dem man sich aus wohlerwogenen Gründen entschieden hat, nicht noch einmal die Grundsatzfragen des Kulturgutschutzes anzupacken. Das möchte ich hier auch gerne noch einmal kurz einsortieren; denn ich hatte den Eindruck, dass in der vergangenen Sitzungswoche in der ersten Lesung jedenfalls bei einem Redner einiges durcheinandergeraten ist. So sind die Themenkomplexe „Umgang mit Raubkunst aus NS-Kontexten“, „Kulturgüter aus kolonialen Kontexten“ und vor allem in diesem Zusammenhang auch der komplexe Regelungsbereich von Restitutionen in einem Topf gelandet. Da gehören sie aber nicht hin. Das hat mit dem Kulturgutschutz nur mittelbar zu tun.
Also, was mit dem hier vorliegenden Änderungsgesetz vorgenommen wird, sind in erster Linie lediglich kleinere und weitgehend unstrittige Anpassungen. Es handelt sich nicht um weniger, aber auch nicht um mehr. Und im Grunde gibt es auch nicht mehr viel, was dazu nicht schon gesagt worden ist. Wir haben dieses Änderungsgesetz bereits in der letzten Wahlperiode intensiv beraten. Im parlamentarischen Verfahren hat es sowohl ein Fachgespräch als auch eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen gegeben. Im Rahmen der von BKM in Auftrag gegebenen Evaluation des Gesetzes fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten sind außerdem die in ihrer Arbeitspraxis vom Kulturgutschutzgesetz Betroffenen ausführlich befragt worden. Wir haben uns also intensiv mit den Auswirkungen des Gesetzes vor allem auf die praktische Handhabe beschäftigt.
Insgesamt ist deutlich geworden, dass das Gesetz in der Anwendung an vielen Stellen gut funktioniert und es grundsätzlich seine Aufgabe, Kulturgutschutz durch Regeln sicherzustellen, auch sehr gut erfüllt. Und gleichzeitig müssen die einzelnen Schritte der Regulierung eben auch verhältnismäßig sein. Die daraufhin nun im ersten Änderungsgesetz vorgesehenen Anpassungen, beispielsweise in Bezug auf Fristen, Wertgrenzen oder Nachweispflichten, haben in allen beteiligten Kreisen – dem Kunsthandel, den Museen und beim Zoll – eine breite und positive Resonanz erfahren. Und es ist auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau, dass jetzt eine nationale Behörde festgelegt wird.
Doch was ist dann passiert? Dann ist das erste Änderungsgesetz im Schlund der Diskontinuität verschwunden. Selten kommen Gesetze daraus wieder hervor; aber in diesem Fall ist es passiert. Der hier vorliegende Gesetzentwurf entspricht im Grunde demjenigen aus der vergangenen Wahlperiode. Und das ist auch gut so; denn es gab aus den betroffenen Kreisen keine Einwände dagegen. Im Gegenteil: Vielmehr wurden die Bitten nach einer schnellen Umsetzung verlautbar. Wir haben zusätzlich jetzt noch einen Änderungsantrag eingebracht, einem Petitum des Bundesrates folgend. Im Zuge des Änderungsgesetzes nicht vorgesehen war eine Änderung der geltenden Artenschutzregelungen. In rechtlicher Hinsicht gibt es nichts, was dadurch schwächer wird, und deshalb sehen wir es als richtig an, dem Vorschlag des Bundesrates diesbezüglich zu entsprechen; denn die Artenschutzfragen sind auf andere Weise bereits geregelt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Gleichzeitig zu den aus dem Evaluationsbericht folgenden Anpassungen setzen wir nun fristgerecht diejenigen Vorgaben um, die sich aufgrund des fortentwickelten EU-Rechtsrahmens ergeben.
In diesem Sinne: Ich freue mich sehr, wenn das Gesetzgebungsverfahren jetzt zu einem Abschluss kommt, und bedanke mich bei Kulturstaatsminister Weimer und den Kolleginnen und Kollegen für die zügige und gute Zusammenarbeit.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)