Rede zu TOP 3, 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen; denn es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Das ist eine unmittelbare Folge daraus, dass sich der demokratische Verfassungsstaat als Zusammenschluss freier und gleicher Bürger versteht, und das wird auch durch unser Grundgesetz geschützt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Carmen Wegge (SPD))
Diesen Ausgangspunkt teilen wir mit den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen. Wirft man indessen einen genaueren Blick auf den Antrag, den uns die Grünen hier präsentieren, fragt man sich, ob der Antragstext die Worte seiner Überschrift wirklich einlöst oder ob es nicht vielmehr darum geht, mühsam einige polittaktische Punkte in einem Dokument zusammenzubasteln, weil man sich erhofft, die Regierungskoalition damit vor sich hertreiben zu können. Das lässt die Frage stellen, ob man damit dem wichtigen Anliegen, das in der Überschrift zum Ausdruck kommt, wirklich einen Gefallen tut.
Da ist etwa als Erstes der Vorschlag, das Reichstagsgebäude anlässlich des Christopher Street Days mit der Regenbogenfahne zu beflaggen. Ja, dass die Gelegenheit genutzt werden will, unserer Bundestagspräsidentin vors Schienbein zu treten, kann ich nachvollziehen.
(Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie hätte ja eine andere Entscheidung treffen können!)
Aber es geht überhaupt nicht darum, dass die Regenbogenflagge auf dem Reichstag überhaupt gar nicht wehen soll. Erinnern wir uns doch daran: Am 17. Mai ist die Regenbogenflagge hier auf dem Reichstag gehisst worden,
(Stephan Brandner (AfD): Schlimm genug!)
und auch damals hieß die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner.
(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Brandner (AfD): Peinlich!)
Eine weitere Forderung aus dem Antrag ist, den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz vorzulegen und Programme zur Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Zivilgesellschaft in den Entwürfen für den Bundeshaushalt mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Auch hier sei die Frage gestattet: Im Ernst? Hat das wirklich mit wirksamer Arbeit gegen queerfeindliche Hasskriminalität zu tun? Es ist doch mehr als offensichtlich, dass damit unter dem Label des Schutzes queeren Lebens gänzlich andere Ziele verfolgt werden sollen.
Dann der grüne Dauerbrenner: die Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Sie wissen ebenso gut wie ich, dass eine solche Verfassungsänderung materiell weder etwas bringt noch ein Mehr an rechtlicher Gleichstellung begründet.
(Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit der Begründung können Sie den ganzen Satz streichen! Auf die Idee würde niemand kommen!)
Wir haben keine verfassungsrechtliche Lücke.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Frage ist doch eher: Haben wir vielleicht einfachgesetzliche Leerstellen? Müssen wir auf der einfachgesetzlichen Ebene und bei der Durchsetzung etwas tun? Da geht es doch darum, wirksam gegen queerfeindliche Hasskriminalität vorzugehen. Aber auch da bleibt Ihr Antrag eine Leerstelle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können gerne ins Gespräch über geeignete Maßnahmen kommen, wie queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung geschützt und queerfeindliche Hasskriminalität bekämpft werden kann. Die Betonung liegt aber auf dem Wort „geeignet“. Ihr Antrag löst das nicht ein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)