Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Rede zum TOP 7, 134. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier stehe ich und kann nicht anders und weiß eigentlich nicht, warum ich hier stehe; denn das, was wir jetzt beschließen, ist im Parlament letztlich ein ganz normaler Geschäftsvorgang.

In der Tat hat es eine Wahlrechtsreform gegeben, die die Mehrheitsfraktionen hier mit ihrer Mehrheit durchgesetzt haben. Gegen diese Wahlrechtsreform gibt es Einwände. Wir als Unionsfraktion haben auch dagegen gestimmt. Wir sind gegen diese Wahlrechtsreform, weil wir den gewählten Ansatz, Wahlkreise zu kappen, für falsch halten.

(Konstantin Kuhle (FDP): Das ist Ihr gutes Recht!)

Es ist so, dass die CSU und die Bayerische Staatsregierung bereits Organklage und Normenkontrollanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Dafür sind Prozessbevollmächtigte bereits bestellt worden. Die Fraktion und die Partei Die Linke haben ebenfalls Organstreitigkeiten angestrengt. Jetzt geht es um die Frage, auch hierfür Prozessbevollmächtigte zu bestimmen. Wir als Unionsfraktion haben, wie gesagt, auch gegen die Wahlrechtsreform gestimmt; wir werden auch nach Karlsruhe gehen. Diese Entscheidung wird also irgendwann noch einmal auf den Bundestag zukommen.

Gestern im Rechtsausschuss ist dieser Punkt ohne Debatte abgestimmt worden. Eine Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, Prozessbevollmächtigte zu bestellen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Weil wir gegen die Wahlrechtsreform sind, haben wir uns als Unionsfraktion gestern im Rechtsausschuss enthalten und werden das hier im Plenum auch tun. Das ist das übliche Prozedere. Wir werden ja auch klagen, wollen aber der Mehrheit des Bundestages natürlich nicht vorschreiben, was sie bei den Prozessbevollmächtigten zu tun hat.

Insofern ist das, was heute geschieht, ein Vorgang, der in der Geschichte des Deutschen Bundestages eigentlich immer geräuschlos stattfand, genauso wie gestern im Rechtsausschuss. Deswegen können wir eigentlich gespannt sein, die Gründe zu erfahren, warum wir darüber debattieren müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Daniel Baldy (SPD))