Verfolgung queerer Opfer im Nationalsozialismus

Verfolgung queerer Opfer im Nationalsozialismus

Rede zu TOP 6, 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verfolgung homosexueller Menschen, transgeschlechtlicher Menschen und all jener, die nicht in das Weltbild der Nationalsozialisten passten, war furchtbares Unrecht. Wer heute über die Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus spricht, spricht über die Frage der Menschenwürde – und über ein Unrecht, das sich nicht nur in den Jahren 1933 bis 1945 ereignete, sondern in Teilen auch in der Nachkriegszeit fortwirkte: durch fortgesetzte Kriminalisierung und Diskriminierung, durch Schweigen, durch fehlende Anerkennung.

Heute ist für uns klar: Niemand darf wegen seiner Identität entwürdigt, ausgegrenzt oder zum Opfer staatlicher Willkür gemacht werden. Gerade deshalb schulden wir den Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus Respekt, Erinnerung und eine Sprache, die nicht stigmatisiert, sondern aufrichtet.

Der Antrag der Linksfraktion benennt vieles, was historisch zutrifft und was auch uns beschämt. Er erinnert an zerstörte Biografien, an Haft, an Entrechtung, an die Menschenverachtung der Nationalsozialisten, aber auch an die oft bittere Erfahrung, nach 1945 erneut nicht gehört worden zu sein.

Der Deutsche Bundestag hat jedoch in den vergangenen Jahrzehnten bereits wesentliche Schritte unternommen. Er hat im Jahr 2000 sein Bedauern über die Fortgeltung des § 175 ausgedrückt. 2002 wurden die Urteile gegen homosexuelle Männer aus der NS-Zeit aufgehoben. 2017 haben wir das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz beschlossen und damit auch die Verfolgten der Nachkriegszeit rehabilitiert. Bundespräsident Steinmeier hat 2018 um Vergebung gebeten. Und ja, erst 2023, aber eben 2023 hat dieses Haus in einer bewegenden Gedenkstunde explizit der queeren NS-Opfer gedacht. Es ist also keineswegs so, dass die Anerkennung fehlt. Sie ist erfolgt: auf höchster staatlicher Ebene, im Parlament und durch unser Staatsoberhaupt.

Darum sagen wir ebenso klar: Der Antrag mag gut gemeint sein. Er geht aber von falschen Prämissen aus und ist für uns in seiner konkreten Form nicht erforderlich. Symbolische Akte dürfen nicht den Eindruck erwecken, als habe der Bundestag bislang geschwiegen oder als müsse Erinnerungspolitik immer neue Institutionen hervorbringen, um ernst gemeint zu sein. Wir sollten stattdessen auf das setzen, was jetzt schon geschieht: Förderungen bestehender Gedenkorte, die Unterstützung guter historischer Forschung, die Einbindung queerer Opferperspektiven in die Bildungsarbeit und eine klare Haltung gegen Hass, Gewalt und Diskriminierung.

Meine Damen und Herren, wir erkennen das Leid an – ohne Relativierung. Aber wir lehnen diesen Antrag ab, weil seine Anliegen bereits aufgegriffen sind und weil wir die Verantwortung nicht in neue Symbolpolitik verlagern sollten, sondern bei verlässlichem, wirksamem Handeln bleiben sollten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)