Änderung des Deutschen Richtergesetzes
Rede zum TOP 24, 131. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag sich so manch einer fragen, ob das, was wir hier heute zu später Stunde beraten, nicht eigentlich obsolet sein könnte, sieht doch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spätestens seit dem Jahr 2008 die Pflicht zur Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern als zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Amtes an.
Doch mit großer Sorge beobachte nicht nur ich seit Jahren das intensive Werben extremistischer Organisationen um eine Schöffenkandidatur möglichst vieler ihrer Anhänger. Wir als Unionsfraktion begrüßen deshalb ausdrücklich das Signal, das von der gesetzgeberischen Klarstellung ausgeht.
Bei aller Unterstützung möchte ich aber anmerken, dass wir uns diese Initiative weit früher gewünscht hätten; denn für die Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der kommenden Amtsperiode, 2024 bis 2028, kommt sie schlichtweg zu spät. Wären Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Ampelfraktionen, über ihren Schatten gesprungen und hätten unseren Antrag „Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken“ aus dem vergangenen Jahr unterstützt, dann könnte unser Rechtsstaat bereits heute von einer entsprechenden Neuregelung profitieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Trotz aller Unterstützung im Grundsatz müssen wir uns auch über die Konsequenzen einer neuen Mussvorschrift im Klaren sein; denn damit wird ein absoluter Revisionsgrund geschaffen.
Auch die praktische Umsetzung dürfte nicht ohne Fallstricke sein. Denn es ist die Frage, ob wir es wirklich den Kommunen aufbürden können, die Bewerber auf das Schöffenamt auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Damit konfrontieren wir die Rathäuser vor Ort mit einer schier unlösbaren Aufgabe.
Darüber hinaus hätten wir uns auch insgesamt noch etwas mehr gewünscht. Denn wie schon im Antrag meiner Fraktion zur Modernisierung des Schöffenamtes gefordert, halten wir es für allerhöchste Zeit, dass wir uns von der starren Altersgrenze von 70 Jahren verabschieden. Ein modernes Schöffenrecht muss die aktuelle Lebenswirklichkeit widerspiegeln und berücksichtigen, dass heutzutage deutlich mehr Menschen auch im hohen Alter noch körperlich und geistig fit sind. Gerade diese Menschen in unserer Gesellschaft, mit größerer Lebenserfahrung, bringen oftmals die für dieses Amt erforderliche Weisheit mit. Ich würde mich daher freuen, wenn wir auch über diesen Punkt in der weiteren Beratung noch diskutieren könnten.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)