Anfang März ging es für knapp 50 Bürgerinnen und Bürger auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vom Wahlkreis am Niederrhein nach Berlin. Vier Tage lang hatte die Gruppe die Gelegenheit, sich einen umfassenden Eindruck von der Hauptstadt und der Arbeit im politischen Betrieb zu verschaffen.
Zögern der Ampel brachte Vereine in die Bredouille
Der Bundestag beschließt am Donnerstag, 9. Februar 2023, das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Dazu erklärt Ansgar Heveling MdB:
„Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Während die Union rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlauben wollte, fordert die Koalition einen vorherigen Mitgliederbeschluss. Die Koalition macht es an dieser Stelle zwar unnötig kompliziert. Alles in allem setzen wir mit unserer Beharrlichkeit aber eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit durch. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich.“
Rede zum TOP 2, 83. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer seiner ersten Entscheidungen aus dem Jahr 1951 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht als das „vornehmste Recht des Bürgers im demokratischen Staat“. Diese Formulierung hat das Gericht bis in die jüngste Rechtsprechung hinein beibehalten.
Wenn wir heute in erster Lesung über eine Wahlrechtsreform debattieren, geht es daher nicht allein um die Frage der Größe des Deutschen Bundestages oder um mathematische Fragen der Sitzzahlberechnung; vielmehr geht es darum, die Wahlentscheidungen der Wählerinnen und Wähler in unserem Land so zu respektieren, dass sie in einem reformierten Wahlrecht einen adäquaten Ausdruck finden.
Rede zum TOP 8 – Aktuelle Stunde -, 82. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung verkündet. Dabei hat der Zweite Senat die im Jahr 2018 per Gesetz beschlossene Erhöhung der absoluten Obergrenze auf 190 Millionen Euro für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das war natürlich nicht das Urteil, das wir uns erhofft hatten; aber es steht natürlich außer Zweifel, dass das Urteil, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren ist und dass wir jetzt gemeinsam überlegen sollten, wie wir die staatliche Parteienfinanzierung in Zukunft verfassungskonform ausgestalten können.
Rede zum TOP 6, 79. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht dankbar; ich finde es vielmehr schade, dass wichtige Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Restitution von Kulturgütern, jetzt derart ideologisch aufgeladen werden, dass ein Kulturkampf herbeigeredet wird, wo doch der Diskurs eigentlich das ist, was wir bräuchten.
Seit seinem ersten Jahr im Deutschen Bundestag macht er mit: Der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling nutzt den deutschlandweiten Vorlesetag gerne, um ein Zeichen fürs Lesen zu setzen und so einen Beitrag für mehr Lesefreude und bessere Lesekompetenz zu leisten.
Rede zum TOP 16, 66. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über die Änderung des Europawahlgesetzes und sollten vielleicht als Erstes den Blick auf die rechtlichen Grundlagen für die Europawahl richten.
Vier besondere Tage mit spannenden Programmpunkten durften das Organisationsteam der Sternsinger sowie die Katholische Frauengemeinschaft in Glehn in Berlin erleben. Die Glehner Gruppe wurde von ihrem CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling zu einer Bundespresseamtsfahrt in die Hauptstadt eingeladen.
Über eine viertel Million Flüchtlinge aus der Ukraine sind aufgrund des Krieges nach NRW gekommen. Die Kommunen haben mit Beginn des Krieges die ihnen zur Verfügung stehenden räumlichen Ressourcen erschlossen und für eine Unterbringung der Kriegsflüchtlinge genutzt; zunehmend sind nun aber die Kapazitäten in den Unterkünften knapp oder bereits erschöpft. In dieser Woche hat sich Bundesinnenministerin Faeser mit Vertretern von Ländern und Kommunen zur aktuellen Migrationslage beraten. Doch auch dieses Treffen hat weiterhin keine Klarheit über finanzielle Hilfen des Bundes gebracht.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.