Ausstellungsvergütung für Kunstschaffende

Ausstellungsvergütung für Kunstschaffende

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Rede zum TOP 16, 231. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages

– Es gilt das gesprochene Wort –

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Repetitio est mater studiorum – so hat der spätantike Gelehrte Cassiodorus den Wert der Wiederholung bezeichnet.

(Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und den Wert der Kunst, als was das?)

Wenn ein Thema aber letztlich schon ausdiskutiert ist oder, wie Kollegin Schauws es gesagt hat, ein alter Hut ist, dann sind die Argumente natürlich auch schon ausgetauscht. Das Thema Ausstellungsvergütung ist eines, das uns in der Tat heute nicht zum ersten Mal begegnet, sondern das hier schon vielfach diskutiert und mit Anträgen unterlegt worden ist. Die Argumente haben sich indessen nicht wesentlich geändert.

(Sigrid Hupach (DIE LINKE): Dann setzen Sie es um!)

Der Wunsch nach einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstler scheint auf den ersten Blick durchaus berechtigt zu sein. Wieso, fragt man sich, sollten Malerinnen und Maler, Bildhauer, Fotografen und andere für die Ausstellung ihrer Werke keinen urheberrechtlich verbrieften Anspruch auf Vergütung erhalten, zumal die wirtschaftliche Situation von Künstlern – ich glaube, darüber sind wir uns einig – fraglos oftmals alles andere als rosig ist?

Bei eingehender Betrachtung indes bewahrheitet sich, dass das Gegenteil von „gut“ oftmals nur „gut gemeint“ ist. Genau wie Autoren und Musiker bei der Herausgabe ihrer Texte oder Musik einen Primäranspruch oder eine direkte Vergütung erhalten, so lebt der bildende Künstler vom unmittelbaren Verkauf seiner Werke oder auch der Nutzung von Abbildungen seiner Werke. Der bildende Künstler lebt also von der Verwertung, der Nutzung seiner Werke, genau wie jeder andere Künstler auch.

Was Sie mit dem unverzichtbaren Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausstellungsvergütung bezwecken, ist letztlich nichts anderes als eine Sozialleistung in einem anderen Gewand.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hä? – Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist aber eine komische, krude Bezeichnung! Erklären Sie das mal dem BBK!)

Jean-Paul Sartre hat einmal gesagt: Kunst gibt es nur für und durch andere. – Gemeint hat er damit, dass das Kunstwerk als Kunstwerk nur in der Kommunikation mit seinem Betrachter existiert. Die Gefahr ist, dass genau diese Kommunikation eingeschränkt würde, wenn es eine Ausstellungsvergütung gäbe.

(Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das bezweifle ich aber stark!)

Es sind doch gerade die modernen, zeitgenössischen Künstler, die auf ein Gezeigtwerden ihrer Werke so dringend angewiesen sind, und das in einem Umfeld, in dem zeitgenössische Kunst für Museen leider allzu oft ein finanziell kaum mehr zu stemmendes Wagnis ist. Insofern ist es richtig – was auch der Kollege Lengsfeld schon angesprochen hat -: Wir müssen andere Wege finden, um etwa Museen zu unterstützen.

(Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber sie suchen gar nicht danach! Warum nicht?)

Der Deutsche Museumsbund warnt beispielsweise explizit davor, dass gerade die weniger finanzkräftigen kleineren Museen Leidtragende einer Ausstellungsvergütung sein könnten. Auch privat organisierte Kunstvereine müssten sich gut überlegen, eine Ausstellung zu organisieren; denn meistens übernehmen sie doch ohnehin die Kosten für Räumlichkeiten, Werbung und anderes. Das Risiko, nicht namhafte Künstler auszustellen, würde dann wohl niemand mehr eingehen.

(Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese Argumentation ist genauso ein alter Hut! Unglaublich! Das geht alles auf Kosten der Künstlerinnen und Künstler!)

Letztendlich führt eine verpflichtende Ausstellungsvergütung also in vielen Fällen zu insgesamt weniger Ausstellungen der Werke lebender Künstlerinnen und Künstler.

Ausstellungen sind immer auch Verkaufsförderungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob ein Werk letztlich gekauft wird oder nicht; denn das entzieht sich ohnehin der Vorhersehbarkeit. Gerade deshalb erscheint es sinnvoll, möglichst vielen Künstlerinnen und Künstlern zumindest die Chance zu eröffnen, Käufer für ihre Werke zu finden; denn um wirklich von der eigenen Kunst leben zu können, muss ein Künstler verkaufen, und dafür muss die Kunst präsent sein. Zumal: Eine Ausstellungsvergütung würde bei zeitgenössischen Künstlern, die noch keine größere Bekanntheit erlangt haben, wahrscheinlich ohnehin nicht in relevantem Maße zur Existenzsicherung beitragen. Gleichzeitig würde sie aber in vielen Fällen verhindern, dass der Künstler schnell bekannt werden kann.

(Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich glaube, den Paradigmenwechsel haben Sie noch nicht verstanden!)

Das moderne Künstlerbild ist etwas relativ Neues. Bis tief ins 19. Jahrhundert hinein regierte die Auftragskunst. Natürlich wünschen wir keiner Künstlerin und keinem Künstler, dass ihre oder seine Kunst brotlos bleibe. Natürlich wissen wir, dass der Kunstmarkt seinen eigenen, oftmals nur schwer nachvollziehbaren Gesetzmäßigkeiten folgt. Das ist bisweilen vielleicht auch schmerzhaft. Gleichwohl halten wir den mit dem Antrag gemachten Vorschlag nicht für zielführend. Wir werden den Antrag natürlich weiter beraten, aber ihm wahrscheinlich nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)