Bundesverfassungsgericht: Änderung des Grundgesetzes und des BVerfGG
Rede zu TOP 2, 207. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz hat in diesem Jahr Jubiläum: Vor 75 Jahren wurde die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verkündet und in Kraft gesetzt. Die Verfassungsorgane nahmen auf der Grundlage des Grundgesetzes ihre Arbeit auf. Ein Verfassungsorgan war dabei im Gefüge der Institutionen unserer Republik etwas vollkommen Neues: das Bundesverfassungsgericht. Echte Vorläufer dazu gab es in der deutschen Verfassungsgeschichte nicht. Die Position im Gefüge der Verfassungsorgane, seine Stellung als Verfassungsorgan und Macht und Einfluss des Bundesverfassungsgerichts entwickelten sich erst im Laufe der Anfangsjahre unserer Bundesrepublik. Und ja, man kann sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat sich seine Stellung und seine Stärke selbst erarbeitet.
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