Rede zu TOP 25, 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kulturgutschutz ist eine der wenigen Knospen, die das beauftragte Ressort Kultur und Medien gesetzgeberisch treiben darf. Rückblickend war es ein sehr ausführliches und aufwendiges Gesetzgebungsverfahren, das damals, im Jahr 2016, stattgefunden hat, mit seinerzeit vielen, durchaus auch sehr kontroversen Diskussionen, die am Ende im Beschluss des Kulturgutschutzgesetzes gemündet sind. Das Kulturgutschutzgesetz sollte vor allem dem Zweck dienen, gegen den illegalen Handel von Kulturgütern in Deutschland und der Welt vorzugehen und Kulturgüter auch aus anderen Ländern zu schützen, die es selbst nicht mehr können. Ich darf die damalige Kulturstaatsministerin Grütters mit den Worten zitieren:
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