Digitalisierung der Justiz

Digitalisierung der Justiz

Rede zu TOP 7, 162. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lassen Sie mich gleich zu Anfang sagen: Die weitere Digitalisierung der Justiz ist ein Anliegen, das wir als Union ausdrücklich unterstützen. Eine funktionsfähige, effektive Justiz ist die tragende Säule des Rechtsstaats schlechthin und zugleich eine Lebensbedingung der freiheitlichen Demokratie.

Dass wir in Deutschland einen Digitalisierungsstau haben, ist keine Neuigkeit. Jede weitere Etappe der Digitalisierung in der Justiz bedeutet grundsätzlich einen Gewinn an Effizienz, Nutzerfreundlichkeit und damit auch Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen. Hier wurden in der Vergangenheit bereits mit der Einführung der elektronischen Akte und mit den elektronischen Anwalts- und Behördenpostfächern gute Fortschritte erzielt. Es soll ja mittlerweile junge Richter geben, die ganz irritiert sind, wenn sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet werden und dort noch auf Papierakten treffen. Doch das wird absehbar aufgrund anderer Gesetze auch der Vergangenheit angehören. Das zeigt: In der Justiz ist die Digitalisierung in vollem Gange und wird von den Beteiligten nicht nur akzeptiert, sondern mittlerweile auch als selbstverständlich betrachtet.

Dass wir in der Justiz für mehr Effizienz durch Digitalisierung sorgen, ist angesichts des Fachkräftemangels, der auch die Rechtsberufe erfassen wird, dringend geboten. Nur so können wir die Justiz für die Aufgaben der Zukunft angemessen ausstatten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dass sich Digitalisierung in der Justiz bezahlt macht, ist sogar anhand konkreter Daten messbar. Estland, das ohnehin ein Vorreiter bei der Digitalisierung ist, hält in Europa den zweiten Platz bei der Schnelligkeit gerichtlicher Verfahren. Dort ist mit der Digitalisierung in der Justiz die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilprozessen von 156 auf 99 Tage gefallen, und zwar in einem Zeitraum von fünf Jahren. Das bedeutet einen Rückgang der Verfahrensdauer um über ein Drittel. Das entlastet nicht nur die Justiz, sondern hilft auch Bürgern und Wirtschaft und verschafft dem Staat nicht zuletzt die Möglichkeit einer besseren Ressourcenallokation ohne Gerechtigkeitseinbußen.

Freilich dürfen wir bei all den positiven Aspekten, die die Digitalisierung in der Justiz mit sich bringt, nicht vergessen, dass es auch Situationen geben kann, in denen die Digitalisierung nicht automatisch einen Gewinn an Effizienz oder Gerechtigkeit mit sich bringt. So kritisiert etwa der Deutsche Richterbund die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Strafantragstellung, weil zu besorgen sei, dass sich Antragsteller der Reichweite und Bedeutung ihres Strafantrags nicht hinreichend bewusst werden und leichtfertig Ermittlungen anstrengen könnten. Und der Deutsche Anwaltverein blickt skeptisch auf das Instrument der Videokonferenz in der strafprozessualen Revisionshauptverhandlung, weil er befürchtet, dass dadurch der strafprozessuale Grundsatz der Unmittelbarkeit in Gefahr geraten könnte.

Ich will zu diesen zwei genannten Punkten hier nicht weiter inhaltlich Stellung nehmen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass wir uns in den weiteren Beratungen jedes einzelne Instrument gesondert, genau und in Ruhe anschauen sollten. Dazu sollten wir auch Sachverständige einbeziehen. Das alles sollten wir sine ira et studio und im Geiste konstruktiver Zusammenarbeit in Angriff nehmen. Leitend muss dabei stets die Frage sein, wie wir unsere Justiz zukunftsfähig gestalten, indem wir ihre Arbeitsfähigkeit verbessern und ihre Akzeptanz erhalten und fördern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)