Gesetzentwürfe zur Wahl zum Europäischen Parlament

Gesetzentwürfe zur Wahl zum Europäischen Parlament

Rede zum TOP 13, 109. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem nun heute der Beschluss des Bundestages über die Ratifikation des europäischen Direktwahlaktes ansteht, könnte man geneigt sein, zu sagen: Was lange währt, wird endlich gut.

Die nun zu ratifizierende Änderung des europäischen Direktwahlakts ist auf EU-Ebene bereits im Jahr 2018 beschlossen worden. Innerhalb von fünf Jahren hat es der bevölkerungsreichste Mitgliedstaat der Europäischen Union aber eben nicht geschafft, diese Änderung zu ratifizieren. Nahezu alle anderen Mitgliedstaaten haben das bereits getan.

Dabei ist die durch die Änderung des Direktwahlakts mögliche und auch erforderliche Einführung einer Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent für Wahlen zum Europäischen Parlament ja überaus vernünftig. Sie beugt der weiteren Zersplitterung des Europäischen Parlaments vor und stärkt damit die repräsentative Demokratie in Europa. Daher werden wir als CDU/CSU-Fraktion dem Entwurf der Bundesregierung zur Ratifikation des Direktwahlaktes heute zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Aber ich muss doch auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Was lange währt, wird eben nicht immer gut. Viele Dinge werden jedenfalls nicht besser, wenn man sie lange liegen lässt.

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampel ausdrücklich verpflichtet – darauf habe ich an dieser Stelle schon vorher einmal hingewiesen -, dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfs zuzustimmen, wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt. Diese selbstgesetzte Frist hat die Ampel nun um ein Jahr verstreichen lassen. Ein neuer Direktwahlakt liegt bei Weitem noch nicht vor.

(Jörg Nürnberger (SPD): Noch ist Frühling!)

Aufgrund der Untätigkeit der Bundesregierung hatten wir am 18. Oktober des vergangenen Jahres einen eigenen Entwurf zur Ratifikation des Direktwahlaktes vorgelegt, den die Bundesregierung nun freundlicherweise abgeschrieben hat und zur Abstimmung stellt.

(Heiterkeit und Beifall des Abg. Gunther Krichbaum (CDU/CSU))

Da er inhaltlich mit unserem Gesetzentwurf identisch ist, haben wir als Unionsfraktion daran auch inhaltlich gar nichts auszusetzen, im Gegenteil. Allerdings zeigt sich in der zeitlichen Behandlung dieses Vorgangs wieder einmal, dass die von den Ampelfraktionen getragene Bundesregierung wahrlich keine treibende Kraft ist, wenn es darum geht, Projekte auf europäischer Ebene im Interesse des großen Ganzen voranzutreiben; die Reserviertheit der Grünen in Bezug auf den Direktwahlakt 2018 konnte man ja eben bei der Kollegin hier am Rednerpult förmlich spüren. Das zeigt sich hier insbesondere daran, dass auf unseren Druck hin zwar der Entwurf eines Ratifikationsgesetzes vorgelegt wurde, die Umsetzung in das deutsche Europawahlrecht von der Ampel aber weiterhin liegen gelassen wird.

Auch dazu haben wir bereits im vergangenen Herbst einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf sieht vor, dass bei der Verteilung der in Deutschland zu vergebenden Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 2 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Damit kommen wir unserer Pflicht aus dem geänderten Direktwahlakt nach, wonach in Mitgliedstaaten, in denen im Wahlgebiet mehr als 35 Sitze zu vergeben sind, eine Mindestschwelle von nicht weniger als 2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen festzulegen ist. Diese Umsetzung ist europarechtlich zwingend, sobald das Ratifikationsverfahren endgültig abgeschlossen ist. Das wird sehr bald der Fall sein. Deutschland darf hier nicht auf der Bremse stehen und die Umsetzung zwingender europarechtlicher Vorgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments so lange hinausschieben, bis die nächste Europawahl in knapp einem Jahr vorüber ist. Das würde nicht nur dem Europäischen Parlament schaden, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in dessen Leistungsfähigkeit untergraben.

Daher geht meine dringende Bitte zum Schluss an die Abgeordneten der Ampelfraktionen: Tun Sie das Vernünftige! Tun Sie das, was europarechtlich geboten ist! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zum Europawahlgesetz zu, so wie auch wir dem Entwurf des Ratifikationsgesetzes gleich zustimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)