Stiftungsfinanzierungsgesetz
Rede zum TOP 5, 129. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einbringung des Entwurfs eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes kommen wir einer gesetzgeberischen Pflicht nach, die uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat.
(Stephan Brandner (AfD): Und wer hat es erstritten?)
Zunächst hat das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar dieses Jahres allgemein die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung politischer Stiftungen angemahnt.
(Stephan Brandner (AfD): Weil die AfD geklagt hat! Ihr seid auf die Idee gar nicht gekommen!)
Diese Grundlage haben wir nun gemeinsam mit den Mehrheitsfraktionen erarbeitet. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei den Berichterstattern der anderen Fraktionen bedanken, dass wir das zusammen auf den Weg bringen können.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Stephan Brandner (AfD): Bei den Linken auch?)
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum zugebilligt.
(Stephan Brandner (AfD): Den missbrauchen Sie ausgiebig!)
So ist es dem Bundesverfassungsgericht zufolge unbedenklich, die staatliche Stiftungsförderung auf solche parteinahen Stiftungen zu beschränken, die eine dauerhafte, ins Gewicht fallende politische Grundströmung repräsentieren.
(Beatrix von Storch (AfD): Das ist Die Linke ja wohl nicht mehr! – Gegenruf des Abg. Stephan Brandner (AfD): Nicht mehr lange!)
Zu achten – so das Bundesverfassungsgericht weiter – ist zudem darauf, dass Wertungsdifferenzen bei der Aufnahme und Beendigung der Förderung einzelner parteinaher Stiftungen ausgeschlossen sind. Das heißt aber gerade nicht, dass der Gesetzgeber sich blindstellen und alle Stiftungen unabhängig von ihrer Ausrichtung und ihrer Tätigkeit exakt gleich behandeln müsste.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert ganz explizit – Sie gestatten, dass ich hier kurz zitiere – wie folgt:
„Nimmt der Gesetzgeber im Wege der Ausgestaltung der staatlichen Stiftungsfinanzierung Eingriffe in die Chancengleichheit der politischen Parteien vor, bedarf es dazu besonderer gesetzlicher Regelungen, die zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter geeignet und erforderlich sind …“
(Stephan Brandner (AfD): Und warum machen Sie das dann nicht?)
„Dabei kommt als gleichwertiges Verfassungsgut insbesondere der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Betracht.“
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das findet sich in Randnummer 246 des Urteils. Und genau das haben wir in der Formulierung des Gesetzentwurfs umgesetzt, indem wir dort als Voraussetzung für die Förderung politischer Stiftungen das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung festgelegt haben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Stephan Brandner (AfD): Da klatschen die Linken nicht mit!)
Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen: Diese Voraussetzung gilt für alle Stiftungen in gleicher Weise,
(Beatrix von Storch (AfD): Ganz offensichtlich für unsere ja nicht!)
egal ob für die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung oder alle anderen Stiftungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die AfD jetzt die Mär verbreitet, mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz hätten sich die etablierten Parteien gegen sie gewandt,
(Stephan Brandner (AfD): Das ist die Wahrheit, Herr Heveling! Sie haben alle zusammen gemauschelt für 700 Millionen Euro!)
dann kann man das nur so deuten, dass sich die AfD dagegen wehren will, mit ihrer Stiftung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten zu müssen.
(Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und der Abg. Clara Bünger (DIE LINKE))
Das müssen Sie freilich nicht tun, aber wenn nicht, dann können Sie auch nicht den Anspruch erheben, Geld aus dem Staatssäckel zu bekommen.
(Zurufe der Abg. Stephan Brandner (AfD) und Peter Boehringer (AfD))
Umgekehrt gilt: Wenn die AfD in der nächsten Wahlperiode erneut in den Bundestag einzieht und die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Fördervoraussetzungen erfüllt, dann bekäme sie eine Förderung,
(Stephan Brandner (AfD): Aha! Das nehmen wir mal zu Protokoll!)
aber eben nur dann.
Mir ist es wichtig, zu betonen, dass wir hier ein klar strukturiertes, unbürokratisches und transparentes Verfahren aufgesetzt haben,
(Zuruf des Abg. Stephan Brandner (AfD))
welches einerseits die bisherige Praxis fortführt und zugleich eine verfassungskonforme Grundlage schafft,
(Stephan Brandner (AfD): Bestimmt nicht!)
weil es sich ganz eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts orientiert.
(Stephan Brandner (AfD): Denken Sie an meine Worte!)
Sofern es an der ein oder anderen Stelle noch Verbesserungsbedarf geben sollte, wird die Sachverständigenanhörung am kommenden Montag sicherlich weitere Erkenntnisse dazu bringen.
Wir sind mit unserem Gesetzentwurf sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch unserer staatspolitischen Verantwortung
(Stephan Brandner (AfD): Sie plündern die Steuerkasse, Herr Heveling!)
für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerecht geworden. Daher werbe ich bei Ihnen allen sehr dafür, sich für diesen Entwurf auszusprechen.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)