Stiftungsfinanzierungsgesetz

Stiftungsfinanzierungsgesetz

Rede zum TOP 4, 135. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute abschließend über den Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes abstimmen, liegen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar dieses Jahres

(Stephan Brandner (AfD): Und wer hat es erstritten? Die AfD!)

knapp neun Monate fraktionsübergreifender Berichterstattergespräche hinter uns. Bei diesen Gesprächen haben wir intensiv sowohl das Gesamtkonstrukt als auch die Einzelregelungen diskutiert, waren im Austausch mit den Fachbeamten des Bundesinnenministeriums und den politischen Stiftungen

(Stephan Brandner (AfD): Mit unserer aber nicht!)

und haben kürzlich noch eine sehr offene und konstruktive Sachverständigenanhörung durchgeführt. An der Stelle ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen Berichterstatterinnen und Berichterstatter der anderen Fraktionen für die gute gemeinsame Arbeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Am Ende dieses Prozesses können wir sagen: Wir haben hier ein schlankes,

(Stephan Brandner (AfD): Verfassungsfeindliches!)

sowohl für die Stiftungen als auch für die Verwaltung gut handhabbares Gesetz geschaffen. Es ist, obwohl hier ein neues Stammgesetz geschaffen wurde, kein

Bürokratiemonster entstanden, sondern eine Regelung, welche die bisherige Praxis behutsam fortschreibt

(Peter Boehringer (AfD): Die verfassungswidrig war!

und zugleich mit den verfassungsgerichtlichen und damit verfassungsrechtlichen Anforderungen im Einklang steht. – Daran ändert das Gebrüll von rechts hier auch nichts.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)

Nun wird natürlich – das hören wir auch gerade schon – von der in ihrer Opferrolle gefangenen AfD wieder einmal die Falschmeldung verbreitet, dieses Gesetz richte sich gegen sie, ausschließlich gegen sie.

(Zuruf des Abg. Dr. Bernd Baumann (AfD))

Das Gegenteil ist richtig: Dieses Gesetz richtet sich

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner (AfD))

überhaupt gar nicht gegen irgendeine Partei, sondern es verlangt vielmehr ausdrücklich

(Dr. Bernd Baumann (AfD): Sie haben das ohne uns gemacht!)

ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung,

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD)

und zwar von allen Parteien, die eine Finanzierung ihrer politischen Stiftungen erhalten wollen. Ich denke, das kann man von politischen Stiftungen aber auch guten Gewissens erwarten.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wenn die AfD nun mit dem Gesetz nicht zufrieden ist, muss ich auch sagen: Wer ein Urteil bestellt,

(Stephan Brandner (AfD): Das Bundesverfassungsgericht wird das beurteilen!)

kriegt auch eins und muss dann auch mit den Folgen umgehen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzgeber schuldet die Verabschiedung eines allgemeinen Gesetzes, mit dem alle Stiftungen gleich behandelt werden und der politische Wettbewerb nicht verzerrt wird.

(Stephan Brandner (AfD): § 8!)

– Und auch § 8 dieses Gesetzentwurfes ändert überhaupt gar nichts daran;

(Zuruf des Abg. Stephan Brandner (AfD))

denn § 8 regelt die Anerkennung der Stiftungen durch die Partei, aber sonst überhaupt nichts,

(Zuruf von der AfD: Nein!)

und die Voraussetzungen nach § 2 dieses Gesetzentwurfes muss jede Stiftung erfüllen.

(Stephan Brandner (AfD): Ja, ja!)

– Was Sie, Herr Brandner, hier reinbrüllen und immer wieder erzählen, ist ein derartiger Unfug. Den werden Sie wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht wiederholen; aber der wird nicht zum Tragen kommen. Das muss man auch deutlich sagen. Gucken Sie ins Gesetz! Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

(Beifall des Abg. Stephan Thomae (FDP))

und gelegentlich auch die Wahrheitsfindung. Aber das ist nichts für Sie.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Wenn sich die AfD nun offensichtlich ungerecht behandelt fühlt,

(Dr. Alice Weidel (AfD): Das ist eine Frage an das Verfassungsgericht!)

dann kann ich Ihnen auch nur raten: Sprechen Sie doch einmal in der Vorweihnachtszeit beim Glühwein mit Ihren Landesverbänden, um zu erörtern, wie auch Sie in Zukunft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten können. Vielleicht geht Ihnen dann ein Licht auf.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN – Zuruf des Abg. Stephan Brandner (AfD))