Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Rede zum TOP 18, 134. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat jährlich eine immense Arbeitslast zu schultern. Aus unserer Berliner Perspektive geht es dabei regelmäßig um diejenigen Verfahren, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rolle als Staatsgerichtshof verhandelt.

Vor allem aber ist das Bundesverfassungsgericht ein Bürgergericht. Tausende von Bürgerinnen und Bürgern wenden sich jedes Jahr dorthin und erhoffen sich eine Entscheidung zu ihren Gunsten. Indes liegt der Anteil der stattgebenden Entscheidungen bei den Verfassungsbeschwerden pro Jahr lediglich zwischen 1,5 und 3 Prozent. Dennoch steht das Bundesverfassungsgericht in der Gunst der Bürgerinnen und Bürger besonders hoch im Kurs. Die Eingangszahlen zeigen, dass das Vertrauen in unseren Rechts- und Verfassungsstaat ungebrochen ist.

Damit das so bleibt, ist es wichtig und richtig, die Art der Verfahrensführung auf der Höhe der Zeit zu halten. Daher ist es nur konsequent, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung in verfassungsgerichtlichen Verfahren eröffnet wird.

Dabei ist es richtig, den elektronischen Übermittlungsweg nur für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen öffentlichen Rechts vorzuschreiben. Bürgerinnen und Bürger können sich auch in Zukunft weiterhin per Briefpost an das Bundesverfassungsgericht wenden. Allen Papiernostalgikern, für die ich durchaus eine gewisse Sympathie hege, sei daher zum Trost gesagt: Die Aktenwagen mit den dicken „Gürteltieren“, die von den Amtsmeistern über die Flure des Bundesverfassungsgerichts geschoben werden, wird es wohl auch in Zukunft trotz des elektronischen Rechtsverkehrs noch geben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in seinem 72-jährigen Bestehen hat das Bundesverfassungsgericht die Geschichte unseres Landes maßgeblich mitgeprägt. Es hat damit auch selbst eine Geschichte und öffnet sich zunehmend der historischen Forschung. Daher begrüße ich es auch sehr, wenn anlässlich der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch die Möglichkeit der archivarischen Forschung erweitert wird. Insgesamt handelt es sich um einen gelungenen Gesetzentwurf, mit dem das Bundesverfassungsgericht gut gerüstet in die Zukunft gehen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)