Ansgar Hevelings letzte Rede im Bundestag

Rede zu TOP 10, 80. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung.

Unter anderem kommt der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach, das eine Neuregelung des Ausscheidens aus dem Notariatsberuf angemahnt hat. Ich kann heute hautnah über die Situation des Ausscheidens sprechen; denn mein Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag ist nur noch eine Frage von wenigen Tagen. Gerade habe ich der Bundestagspräsidentin gegenüber erklärt, dass ich mit Ablauf des 31. Mai mein Bundestagsmandat niederlege bzw. niederlegen muss, da mich der Herr Bundespräsident am 1. Juni zum neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofs ernennen wird.

Mithin ist dies nun meine letzte Rede in diesem Hohen Haus. Und ich schaue mit Dankbarkeit auf bald 17 Jahre im Deutschen Bundestag zurück. Ebenso dankbar bin ich aber für den großen Vertrauensbeweis des Deutschen Bundestages, der mich am 7. Mai – so wie der Bundesrat am 8. Mai – mit einer großen Mehrheit zum Präsidenten des Bundesrechnungshofs gewählt hat. Dieses Votum ist Vertrauensvorschuss und Auftrag zugleich. Dafür bedanke ich mich außerordentlich beim Hohen Haus.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Sascha Wagner (Die Linke))

Über 100 Reden habe ich an diesem Pult halten dürfen. Ich erinnere mich noch gut an meine erste Rede im Herbst 2009 zurück. Damals war ich deutlich nervöser als heute, allerdings auch erheblich weniger wehmütig.

Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente ankommt, einer freiheitlichen Demokratie, in der Macht nie absolut, sondern immer begrenzt ist und kontrolliert werden muss, auch durch die unabhängige Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofs,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat, in dem Gesetzmäßigkeit herrscht und damit Willkür verhindert wird. Dafür haben wir, das Parlament, durch unsere Gesetze zu sorgen.

Ich bin der festen Überzeugung: Unsere Republik des Grundgesetzes ist das beste Deutschland, das es je gegeben hat.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren. Es ist und bleibt aber eine immerwährende Aufgabe der parlamentarischen Demokratie.

Jetzt heißt es für mich: Vergelt’s Gott! Danke für das kollegiale Miteinander, gerade auch über die Fraktionsgrenzen hinweg, und adieu, Deutscher Bundestag!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Sascha Wagner (Die Linke) – Die Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des Bündnis 90/Die Grünen sowie der Abg. Sascha Wagner (Die Linke) erheben sich)

Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch erfassen, untersuchen und durch geeignete Maßnahmen verhindern

Rede zu TOP 20 ZP2, 68. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel. Darin sind wir uns, glaube ich, im Haus hier einig.

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Antrag der Linken: Unterhaltsvorschuss reformieren

Rede zu TOP 6, 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Verantwortung, Vertrauen und Zusammenhalt lernen und so zur Teilhabe an der Gesellschaft befähigt werden. Wir tragen aber auch Verantwortung, Familien zu unterstützen, insbesondere jene, in denen ein Elternteil die Verantwortung alleine trägt.

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Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern

Rede zu TOP ZP12, 62. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Netzwerke sind längst Teil des Alltags unserer Kinder und Jugendlichen. Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook prägen Kommunikation, Selbstbild und soziale Interaktion in einem Ausmaß, das wir vor zehn Jahren kaum für möglich gehalten haben. Als Gesetzgeber müssen wir uns daher fragen: Dient digitale Teilhabe dem Wohl unserer Kinder, oder setzen wir sie Gefährdungen aus, die wir nicht länger ignorieren dürfen?

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Reform der Vaterschaftsanfechtung II

Rede zu TOP 17, 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! In zweiter und dritter Lesung beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung, der in einem sensiblen Spannungsfeld aus dem Schutz der Familie, dem Recht des Kindes auf verlässliche und stabile Zuordnung zu den Eltern sowie dem legitimen Interesse an biologischer Wahrheit steht.

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Verfolgung queerer Opfer im Nationalsozialismus

Rede zu TOP 6, 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verfolgung homosexueller Menschen, transgeschlechtlicher Menschen und all jener, die nicht in das Weltbild der Nationalsozialisten passten, war furchtbares Unrecht. Wer heute über die Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus spricht, spricht über die Frage der Menschenwürde – und über ein Unrecht, das sich nicht nur in den Jahren 1933 bis 1945 ereignete, sondern in Teilen auch in der Nachkriegszeit fortwirkte: durch fortgesetzte Kriminalisierung und Diskriminierung, durch Schweigen, durch fehlende Anerkennung.

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Reform der Vaterschaftsanfechtung

Rede zu Protokoll, TOP 25 der 47. Sitzung des 21. Deutschen Bundestags, 4. Dezember 2025:

Anrede,

wir beraten heute über die Reform der Vaterschaftsanfechtung. Anlass für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Als Union sagen wir klar: Ja, wir nehmen diese Vorgaben ernst. Aber wir tun dies aus einer Perspektive, in deren Mittelpunkt die Stabilität von Ehe und Familie steht.

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