Den Garten- und Landschaftsbauern und Baumschulen droht wegen der von der Ampel-Koalition beschlossenen Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Mautpflicht eine finanzielle Mehrbelastung. Obwohl im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ein Ausnahmetatbestand für Handwerker und vergleichbare Berufe wie auch Garten- und Landschaftsbauer vorgesehen ist, unterlässt es die Bundesregierung, diesen Berufszweig von der ab 1. Juli 2024 geltenden Mautpflicht zu befreien. Mehrere Garten- und Landschaftsbauer und Betreiber von Baumschulen hatten sich daher an ihren örtlichen CDU- Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling MdB
WeiterlesenAnsgar Heveling MdB besucht Baumschule Andreas Hüskes in Krefeld-Fischeln





