Der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling ruft die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Krefeld dazu auf, sich für ein Stipendium über einen einjährigen USA-Aufenthalt im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms zu bewerben.
Der Wahlkreis des CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling profitiert von Energie-Förderprogrammen des Bundes, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt mitgeteilt hat. So sind beispielsweise im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 35,6 Mio Euro in den Wahlkreis geflossen (im Jahr zuvor waren es 11,66 Mio Euro). Im Förderprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft wurden 612.000 € in den Wahlkreis überwiesen und bei der Förderung von Elektromobilität wurden 157 Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einer Gesamtsumme von rund 822.000 € gefördert. Auch im Bereich der Wirtschaftsförderung wurde im Rahmen von Unternehmensberatungen mit rund 41.000 € unterstützt.
Rede zum TOP 2 , 92. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Mittwoch dieser Woche fanden in den Niederlanden Provinzialwahlen statt. Aus dem Stand hat dabei die Bauern-Bürger-Bewegung erdrutschartig in den nördlichen Provinzen bei den Wahlen den Spitzenplatz erobert und lehrt jetzt die Regierungskoalition in Den Haag das Fürchten. Diese Entwicklung beruht darauf, dass sich die Menschen gerade im Norden von der Politik in Den Haag im Stich gelassen fühlen, weil es kaum nationale Politiker in den Niederlanden gibt, die eine regionale Verwurzelung haben. Auch ein Grund: Die Niederlande kennen keine Wahlkreise. Sie wählen nach dem reinen Verhältniswahlrecht.
Anfang März ging es für knapp 50 Bürgerinnen und Bürger auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling vom Wahlkreis am Niederrhein nach Berlin. Vier Tage lang hatte die Gruppe die Gelegenheit, sich einen umfassenden Eindruck von der Hauptstadt und der Arbeit im politischen Betrieb zu verschaffen.
Zögern der Ampel brachte Vereine in die Bredouille
Der Bundestag beschließt am Donnerstag, 9. Februar 2023, das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Dazu erklärt Ansgar Heveling MdB:
„Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Während die Union rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlauben wollte, fordert die Koalition einen vorherigen Mitgliederbeschluss. Die Koalition macht es an dieser Stelle zwar unnötig kompliziert. Alles in allem setzen wir mit unserer Beharrlichkeit aber eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit durch. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich.“
Rede zum TOP 2, 83. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer seiner ersten Entscheidungen aus dem Jahr 1951 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht als das „vornehmste Recht des Bürgers im demokratischen Staat“. Diese Formulierung hat das Gericht bis in die jüngste Rechtsprechung hinein beibehalten.
Wenn wir heute in erster Lesung über eine Wahlrechtsreform debattieren, geht es daher nicht allein um die Frage der Größe des Deutschen Bundestages oder um mathematische Fragen der Sitzzahlberechnung; vielmehr geht es darum, die Wahlentscheidungen der Wählerinnen und Wähler in unserem Land so zu respektieren, dass sie in einem reformierten Wahlrecht einen adäquaten Ausdruck finden.
Rede zum TOP 8 – Aktuelle Stunde -, 82. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung verkündet. Dabei hat der Zweite Senat die im Jahr 2018 per Gesetz beschlossene Erhöhung der absoluten Obergrenze auf 190 Millionen Euro für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das war natürlich nicht das Urteil, das wir uns erhofft hatten; aber es steht natürlich außer Zweifel, dass das Urteil, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren ist und dass wir jetzt gemeinsam überlegen sollten, wie wir die staatliche Parteienfinanzierung in Zukunft verfassungskonform ausgestalten können.
Rede zum TOP 6, 79. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht dankbar; ich finde es vielmehr schade, dass wichtige Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Restitution von Kulturgütern, jetzt derart ideologisch aufgeladen werden, dass ein Kulturkampf herbeigeredet wird, wo doch der Diskurs eigentlich das ist, was wir bräuchten.
Seit seinem ersten Jahr im Deutschen Bundestag macht er mit: Der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling nutzt den deutschlandweiten Vorlesetag gerne, um ein Zeichen fürs Lesen zu setzen und so einen Beitrag für mehr Lesefreude und bessere Lesekompetenz zu leisten.
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