Rede zu Protokoll von TOP 20, 154. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn wir heute über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverfassungsgericht abstimmen, vollziehen wir für die Verfassungsgerichtsbarkeit das nach, was sich in anderen Verfahrensordnungen schon bestens bewährt hat. Im Zivilprozess, in arbeits-, familien- und sozialgerichtlichen Verfahren, aber auch vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten ist die elektronische Kommunikation für Anwälte und Behörden bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Vor allem aber ist der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ein gutes Beispiel für eine gelungene Digitalisierung, die für alle Beteiligten enorme Erleichterungen schafft.
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