Rede zum TOP 10, 177. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war eine kluge Entscheidung der Mütter und Väter des Grundgesetzes, in unserer Verfassung nur die Wahlrechtsgrundsätze niederzulegen, nicht aber die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Wahlsystem. Es war der Deutsche Bundestag, der sich 1953 für das System der personalisierten Verhältniswahl entschieden hat. Und auch wenn wir heute über die sechsundzwanzigste Änderung des Bundeswahlgesetzes debattieren, wollen wir an diesem System festhalten. Die Wahlrechtsreform, die wir ab heute im Parlament beraten, ist deshalb eine Reform im bestehenden System.
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