Gewalt und andere Formen schwerwiegender Übergriffe an Schulen systematisch erfassen, untersuchen und durch geeignete Maßnahmen verhindern

Rede zu TOP 20 ZP2, 68. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel. Darin sind wir uns, glaube ich, im Haus hier einig.

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Antrag der Linken: Unterhaltsvorschuss reformieren

Rede zu TOP 6, 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Verantwortung, Vertrauen und Zusammenhalt lernen und so zur Teilhabe an der Gesellschaft befähigt werden. Wir tragen aber auch Verantwortung, Familien zu unterstützen, insbesondere jene, in denen ein Elternteil die Verantwortung alleine trägt.

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Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern

Rede zu TOP ZP12, 62. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Netzwerke sind längst Teil des Alltags unserer Kinder und Jugendlichen. Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook prägen Kommunikation, Selbstbild und soziale Interaktion in einem Ausmaß, das wir vor zehn Jahren kaum für möglich gehalten haben. Als Gesetzgeber müssen wir uns daher fragen: Dient digitale Teilhabe dem Wohl unserer Kinder, oder setzen wir sie Gefährdungen aus, die wir nicht länger ignorieren dürfen?

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Reform der Vaterschaftsanfechtung II

Rede zu TOP 17, 59. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! In zweiter und dritter Lesung beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung, der in einem sensiblen Spannungsfeld aus dem Schutz der Familie, dem Recht des Kindes auf verlässliche und stabile Zuordnung zu den Eltern sowie dem legitimen Interesse an biologischer Wahrheit steht.

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Reform der Vaterschaftsanfechtung

Rede zu Protokoll, TOP 25 der 47. Sitzung des 21. Deutschen Bundestags, 4. Dezember 2025:

Anrede,

wir beraten heute über die Reform der Vaterschaftsanfechtung. Anlass für den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Als Union sagen wir klar: Ja, wir nehmen diese Vorgaben ernst. Aber wir tun dies aus einer Perspektive, in deren Mittelpunkt die Stabilität von Ehe und Familie steht.

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Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen

Rede zu TOP ZP 11, 41. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als heute Morgen mein Radiowecker anging, spielte das Radio zum Glück nicht „I Got You Babe“ von Sonny and Cher, sonst hätte ich möglicherweise gedacht, es sei Murmeltiertag und ich, wie seinerzeit Bill Murray, in einer Zeitschleife gefangen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zugegebenermaßen hat mich bedauerlicherweise auch nicht Andie MacDowell am Frühstückstisch erwartet.

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AfD Antrag zum Gesetz über die Selbstbestimmung

Rede zu TOP 16, 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD, was genau wollen Sie eigentlich? Erst kündigten Sie bei der Festlegung der Tagesordnung einen Gesetzentwurf an. Geworden ist es ein Antrag, der andere zum Handeln auffordern soll. Sie fordern am Anfang des Antrags, dass der Bundestag beschließen solle, dass die Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz aufheben soll.

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Kulturschutzgesetz

Rede zu TOP 25, 14. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kulturgutschutz ist eine der wenigen Knospen, die das beauftragte Ressort Kultur und Medien gesetzgeberisch treiben darf. Rückblickend war es ein sehr ausführliches und aufwendiges Gesetzgebungsverfahren, das damals, im Jahr 2016, stattgefunden hat, mit seinerzeit vielen, durchaus auch sehr kontroversen Diskussionen, die am Ende im Beschluss des Kulturgutschutzgesetzes gemündet sind. Das Kulturgutschutzgesetz sollte vor allem dem Zweck dienen, gegen den illegalen Handel von Kulturgütern in Deutschland und der Welt vorzugehen und Kulturgüter auch aus anderen Ländern zu schützen, die es selbst nicht mehr können. Ich darf die damalige Kulturstaatsministerin Grütters mit den Worten zitieren:

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