Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Rede zu TOP 5, 176. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele hundert Stunden an richterlicher Arbeitszeit der Digitalisierungsstau in der Justiz jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr kostet, lässt sich nur grob abschätzen. Dass diese Kosten aber entstehen, ist wohl sicher.

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Strafbarkeit der unzulässigen Interessenswahrnehmung

Rede zu TOP 14, 166. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein lebendiger Parlamentarismus fußt auf dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Die repräsentative Demokratie lebt davon, dass die Repräsentierten davon ausgehen können, dass sich die Repräsentanten dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen und nicht ihre klandestinen Sonderinteressen verfolgen. Schon der Anschein einer unzulässigen Interessenwahrnehmung kann dieses Grundvertrauen zerstören und die demokratischen Institutionen von innen aushöhlen.

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Digitalisierung der Justiz

Rede zu TOP 7, 162. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lassen Sie mich gleich zu Anfang sagen: Die weitere Digitalisierung der Justiz ist ein Anliegen, das wir als Union ausdrücklich unterstützen. Eine funktionsfähige, effektive Justiz ist die tragende Säule des Rechtsstaats schlechthin und zugleich eine Lebensbedingung der freiheitlichen Demokratie.

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Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Rede zum TOP 7, 157. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über etwas, das eigentlich keine Debatte erfordert. Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht drei Organstreitverfahren initiiert, deren Gegenstand Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung hier im Plenum des Deutschen Bundestages sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag die Schriftsätze in diesem Verfahren zugestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt. Der Bundestag hat jetzt darüber zu entscheiden, ob er in diesem Verfahren Stellung nimmt und einen Verfahrensbevollmächtigten bestellt. Business as usual also.

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Änderung des BVerfGG: Elektronischer Rechtsverkehr

Änderung des BVerfGG: Elektronischer Rechtsverkehr

Rede zu Protokoll von TOP 20, 154. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn wir heute über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverfassungsgericht abstimmen, vollziehen wir für die Verfassungsgerichtsbarkeit das nach, was sich in anderen Verfahrensordnungen schon bestens bewährt hat. Im Zivilprozess, in arbeits-, familien- und sozialgerichtlichen Verfahren, aber auch vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten ist die elektronische Kommunikation für Anwälte und Behörden bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Vor allem aber ist der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ein gutes Beispiel für eine gelungene Digitalisierung, die für alle Beteiligten enorme Erleichterungen schafft.

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Strafbarkeit der Unzulässigen Interessenwahrnehmung

Rede zum TOP 16, 154. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vertrauen in die Integrität der gewählten Volksvertreter ist für eine parlamentarische Demokratie von überragender Bedeutung. Wir alle arbeiten hier in dem Willen und mit der Überzeugung, Vertreter des ganzen Volkes zu sein, wie es das Grundgesetz in seinem Artikel 38 ausdrückt. Dabei sind wir an Weisungen und Aufträge nicht gebunden.

Diese Freiheit von Aufträgen und Weisungen darf aber kein Freifahrtschein dafür sein, das Abgeordnetenmandat zur Verfolgung eigener Zwecke zu missbrauchen.

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Stiftungsfinanzierungsgesetz

Rede zum TOP 4, 135. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute abschließend über den Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes abstimmen, liegen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar dieses Jahres

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Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Rede zum TOP 18, 134. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat jährlich eine immense Arbeitslast zu schultern. Aus unserer Berliner Perspektive geht es dabei regelmäßig um diejenigen Verfahren, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rolle als Staatsgerichtshof verhandelt.

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Änderung des Parteiengesetzes

Rede zum TOP 12, 134. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages

Ansgar Heveling (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt ja in diesen Zeiten und auch naturgemäß nicht häufig vor, dass wir als Unionsfraktion zusammen mit den Mehrheitsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – auch Die Linke hat ja schon signalisiert, dass sie dem Gesetz zustimmen will – einen Gesetzentwurf vorlegen; denn in vielen Politikbereichen haben wir natürlich unterschiedliche Vorstellungen davon, welcher Weg für unser Land der richtige ist. Dass wir es aber schaffen, Konsens zu finden, wenn es um die grundlegenden Fragen der Wirkmechanismen unserer Parteiendemokratie – wir haben eben eine Parteiendemokratie nach Artikel 21 des Grundgesetzes – geht, ist auch eine gute Leistung der Demokraten hier in diesem Haus.

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