Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
Rede zum TOP 4, 219. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Ansgar Heveling (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute vor zwei Jahren hat das Europäische Parlament die DSM-Richtlinie, die Richtlinie zum digitalen Binnenmarkt, verabschiedet. Nun, zwei Jahre später, beginnt die finale Phase der Umsetzung in unser nationales Recht. Erklärtes Ziel der EU ist es, mit der Richtlinie Anpassungen des Urheberrechts an die neuen Realitäten vorzunehmen, Rechteinhaber besser zu schützen und eine Zersplitterung des Urheberrechts in den Mitgliedstaaten zu verhindern. Stichworte in diesem Zusammenhang sind: die Förderung von Lizenzen und das Schließen des sogenannten Value Gaps, der Wertschöpfungslücke bei digitaler Verwertung.
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